Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Eigentlich sollte hier der Finanzminister stehen. Er ist aber leider krank. Deshalb wünsche ich ihm zunächst einmal von dieser Stelle in unser aller Namen einen milden Verlauf und gute Besserung.
Worum geht es? Deutschland braucht mehr wirtschaftliche Dynamik. Eine Quelle wirtschaftlicher Dynamik sind Innovationen. Damit Gründer Innovationen realisieren können, brauchen sie Kapital. Und damit Innovationen und Kapital schneller, besser und leichter in Deutschland zueinanderfinden, legen wir das Zukunftsfinanzierungsgesetz vor, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass seit vielen Jahren auch sehr vielversprechende, gerade technikgetriebene Gründungen, die ihre geistige Wurzel hier in Deutschland haben, ausländische Kapitalmärkte aufsuchen, um an das Geld zu kommen, das sie brauchen, um ihre Visionen zu realisieren. Das ist ein Hinweis darauf, dass möglicherweise der regulatorische Rahmen im Ausland attraktiver ist. Dabei dürfen wir nicht zusehen. Deshalb wollen wir mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz den Kapitalmarkt in Deutschland für Gründer und für Innovationen attraktiver machen. Das ist, glaube ich, eine wichtige Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir als Bundesministerium der Justiz haben eine ganze Reihe von Mosaiksteinen zu diesem Paket beigesteuert; die kann ich gar nicht alle aufzählen. Wir machen einiges im Bereich der Digitalisierung, etwa die E-Aktie. Wir sorgen für mehr Rechtssicherheit bei Kryptowerten. Ich will aber zwei Beispiele etwas näher beleuchten, an denen man die Philosophie des Gesetzes, glaube ich, erkennen kann.
Das erste Beispiel, das ich nennen möchte, ist die Flexibilisierung des Aktienrechts. Wir haben häufig Gründer, die sagen: Mir geht es gar nicht so sehr um mein persönliches Geld. Ich will Einfluss auf mein Geschäftsmodell, auf meine Visionen behalten. - Diese fühlen sich dann häufig abgeschreckt von einem möglichen Kontrollverlust beim Going-public. Andererseits gibt es natürlich Anleger, die sagen: Wir wollen gar nicht strategisch in das Geschäftsmodell eingreifen. Wir sind Finanzanleger. Wir glauben gerade an diese Gründer. - Und diesen Wunsch, die Kontrolle über die strategische Vision zu behalten und gleichzeitig auf dem Kapitalmarkt Anleger zu finden, realisieren andere Rechtsordnungen über Mehrstimmrechtsaktien. Das ist ein Element, das sich auch größerer Beliebtheit im Ausland erfreut. Wir machen es jetzt möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Leute dafür nicht ins Ausland gehen müssen.
Ein zweites Thema. Es geht gerade bei technikgetriebenen Gründungen häufig um Tempo. Wir brauchen Geschwindigkeit. Und deshalb übertragen wir, wenn Sie so wollen, eine Idee, die wir im GmbH-Recht schon kennen, nämlich die Vorwärtsgründung, bei der die ganzen Formalitäten, die eine Gesellschaft in Gang bringen, gewissermaßen schon vorab erledigt werden. Diese Möglichkeit übertragen wir jetzt ins Aktienrecht mit den sogenannten Börsenmantelgesellschaften. Dieses Vorgehen ist in den USA relativ beliebt, scheiterte aber in Deutschland immer wieder an aufsichtsrechtlichen Regelungen. Wir machen das jetzt möglich und bekommen dadurch mehr Tempo bei der Gründung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das sind Beispiele - ich könnte weitere nennen -, die hoffentlich dazu führen, dass wir eines erkennen: Wir sollten unser Land nicht schlecht reden. Wir haben Know-how. Wir haben Kapital. Wir haben großartige Unternehmen. Und wenn die schneller zueinander finden, dann heißt es in Zukunft hoffentlich auch immer häufiger nicht Zukunft made in California - das ist auch okay -, sondern immer häufiger Zukunft made in Germany.
Herzlichen Dank.