Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer!
Im Rechtsstaat müssen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass Richter nur nach Recht und Gesetz und nach nichts anderem entscheiden. Wie könnte es mit diesem Prinzip in Einklang zu bringen sein, wenn in einem deutschen Gericht ein Extremist als ehrenamtlicher Richter auf der Richterbank säße? Die Antwort ist ziemlich einfach: Gar nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kein Angeklagter darf in diesem Land einem extremistischen Richter gegenübersitzen. Jeder hat einen Anspruch darauf, dass seine Richter auf dem Boden der Verfassung stehen. Richterinnen und Richter müssen jederzeit bereit sein, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und dafür müssen wir sorgen.
Die Verfassungstreue aller Richterinnen und Richter, auch der ehrenamtlichen, gehört zu den verfassungsgestaltenden Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2008 entschieden. Anders als für Berufsrichter steht das aber bislang so nicht im Gesetz. Das wollen wir mit diesem Entwurf ändern.
Das Schöffenamt darf nicht zum Einfallstor extremistischer Bestrebungen in Richtung Justiz werden, egal ob von links oder von rechts oder von welcher extremistischen Richtung auch immer. Denn Schöffinnen und Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Bei einem Schöffengericht am Amtsgericht können zwei Schöffen sogar den Berufsrichter überstimmen. Schöffen sitzen also nicht nur dabei, sie haben Entscheidungsmacht, und Entscheidungsmacht gehört nicht in die Hände von Extremisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ebendas wollen wir nicht zulassen.
Bisher werden Bewerber auf das Schöffenamt nur in Einzelfällen auf ihre Verfassungstreue kontrolliert. Deshalb wollen wir im Deutschen Richtergesetz klarstellen: Eine Person, die nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt, darf nicht zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter ernannt werden. Das soll als zwingende Regelung ausgestaltet werden.
Zusätzlich machen wir aus einer bisherigen Kannregelung eine Sollregel. Schon jetzt können die Länder von Vorgeschlagenen auch eine schriftliche Erklärung über ihre Verfassungstreue verlangen. Wir wollen, dass die Länder künftig eine solche Erklärung einholen sollen. Und wer erst nach der Ernennung zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter extremistisch auffällt, muss schnell und unbürokratisch abberufen werden können. Es ist unerheblich, wann die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt; auch das stellen wir jetzt gesetzlich klar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte zusammenfassen: Wir stärken mit all dem die Wehrhaftigkeit der Justiz in unserem freiheitlichen Staat. Jeder, der „im Namen des Volkes“ entscheidet, muss verfassungstreu sein. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung.