Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch im Jahr 2024 arbeiten wir wieder hart an der Digitalisierung und Entbürokratisierung in unserem Land. Das sind nicht bloß gute Neujahrsvorsätze, sondern das ist schon in vollem Gange.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir auch das Meseberger Entbürokratisierungspaket um, mit dem wir das Land um 3 Milliarden Euro entlasten wollen und mit dem wir an vielen Stellen die Digitalisierung vorantreiben wollen.
Ein wichtiges Mittel dieser Modernisierungsarbeit sind Videokonferenzen, die wir schon an vielen Stellen eingeführt haben. Wir haben GmbH-Gründungen auf diese Art und Weise möglich gemacht. Bei Hauptversammlungen machen wir das nun möglich; das betrifft das Aktienrecht und auch das Vereinsrecht. Deshalb ist es natürlich der nächste Schritt, dieses Recht auch den Wohnungseigentumsgemeinschaften zu eröffnen. Wir wollen es mit diesem Entwurf Wohnungseigentümern leichter ermöglichen, sich ausschließlich digital zu versammeln. Das ist, glaube ich, ein konsequenter Modernisierungsschritt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wohnungseigentümergemeinschaften haben eine durchschnittliche Größe von 22 Einheiten. Bisher ist es so: Will auch nur einer oder eine unter den 22 Eigentümern einer solchen durchschnittlichen Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, dass die Versammlung rein virtuell stattfindet, dann kann sie eben auch nicht rein virtuell stattfinden. Das benachteiligt die, die nicht im Präsenz teilnehmen können, weil sie sich beispielsweise um ihre Kinder kümmern müssen oder sehr lange Anfahrtswege haben.
Hybride Konferenzen haben den Nachteil, dass sie häufig mit hohen Kosten verbunden sind. Es müssen Räume, es muss Technik angemietet werden, und das ist natürlich eine Kostenstelle. Dagegen sind virtuelle Versammlungen eine große Entlastung; dies spüren auch die Unternehmen, die das betreiben, und Wohnungseigentumsverwaltungen sind überwiegend mittelständische Unternehmen. Deshalb sollen Eigentümer künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass ihre Versammlungen ausschließlich online stattfinden.
Eine Dreiviertelmehrheit ist eine hohe Hürde. Das ist eine gute Legitimation. Dieses Quorum ist höher als das Quorum, das wir hier verlangen, um das Grundgesetz zu ändern. Deshalb ist eine solche Mehrheit ein deutliches Zeichen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer dieses Verfahren dann auch für das geeignetste Verfahren halten, um ihren Willen zu bilden.
Jetzt kann man dagegen einwenden - und das wird ja auch dagegen eingewandt -: Was ist mit Menschen, die vielleicht älter sind, die vielleicht nicht so gut mit der Technik zurechtkommen? Dazu will ich sagen: Das ist natürlich eine wichtige Überlegung, die wir im Bundesministerium der Justiz auch angestellt haben. Aber haben wir nicht in Zeiten von Corona gesehen, wie viele ältere Menschen mit digitaler Technik umgehen konnten, wie viel Nachbarschaftshilfe es gab, wie viel Hilfe in den Familien? Und man muss auch die Gegenfrage stellen, ob es für ältere Menschen angenehmer und leichter ist, eine lange Anreise mit dem ICE hin oder zurück zu einer Wohnungseigentümerversammlung zu unternehmen. Ich glaube, dass es im Ergebnis wahrscheinlich auch für viele ältere Menschen eine Erleichterung ist, sich nicht in den ICE setzen zu müssen. Deshalb ist Digitalisierung, glaube ich, auch etwas, was älteren Menschen helfen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Erleichterungen sind auch deshalb wichtig, weil es für Wohnungseigentümer viel zu tun geben wird. Deshalb kurz zu einem zweiten Aspekt. Viele Menschen nutzen ja schon sogenannte Balkonkraftwerke. Die Nutzung wollen wir auch hier erleichtern; denn die Energiewende schreitet voran. Jeder und jede will da auch gerne mitmachen, wenn es auf eine einfache Art und Weise möglich ist. Es war bislang ein bisschen kompliziert in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, wenn man so etwas entweder als Eigentümer in seiner Wohnung oder als Mieter machen wollte. Hier machen wir die Energiewende ein kleines Stückchen leichter. Es ist doch gut, wenn auch das demnächst virtuell abgehandelt werden kann. Deshalb bitte ich um wohlwollende Beratung dieses Entwurfs.
Herzlichen Dank.