WEBVTT 00:00:19.120 --> 00:00:24.560 In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich 00:00:24.720 --> 00:00:42.080 Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, 00:00:42.880 --> 00:00:47.720 ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich 00:00:47.880 --> 00:00:56.120 behandelt werden möchten. 00:00:56.880 --> 00:00:59.520 Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung 00:00:59.680 --> 00:01:05.960 einer volljährigen Person (ab 18 Jahre), 00:01:06.920 --> 00:01:09.000 ob sie in bestimmte Untersuchungen 00:01:09.160 --> 00:01:17.920 ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen 00:01:18.160 --> 00:01:24.080 oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, 00:01:24.680 --> 00:01:28.400 auch wenn diese zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht 00:01:28.560 --> 00:01:32.280 unmittelbar bevorstehen. 00:01:33.480 --> 00:01:40.000 Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien 00:01:40.160 --> 00:01:43.520 für einen Vertreter, 00:01:43.680 --> 00:01:48.800 beispielsweise Angehörige oder nahestehende Personen, 00:01:49.240 --> 00:01:58.680 sowie für die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. 00:02:02.280 --> 00:02:08.560 Zudem kann es sinnvoll sein, die persönliche Meinung und 00:02:08.720 --> 00:02:16.280 Wünsche zum eigenen Leben und Sterben als Ergänzung 00:02:16.560 --> 00:02:27.840 und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. 00:02:28.440 --> 00:02:33.080 Dazu gehört auch die eigene religiöse Zugehörigkeit, 00:02:33.240 --> 00:02:40.120 beispielsweise zum Christentum, Judentum oder Islam. 00:02:41.320 --> 00:02:44.240 Ihre Vorstellungen können aber auch unabhängig 00:02:44.400 --> 00:02:46.800 von Ihrer Religion sein. 00:02:48.160 --> 00:02:51.640 So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung 00:02:51.800 --> 00:03:01.760 nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, 00:03:02.960 --> 00:03:08.720 auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar 00:03:08.880 --> 00:03:14.040 und nicht mehr einwilligungsfähig sind. 00:03:15.160 --> 00:03:21.720 Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt und das Behandlungsteam, 00:03:21.960 --> 00:03:28.360 aber auch an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter 00:03:29.400 --> 00:03:36.120 und kann Anweisungen oder Bitten zur Auslegung 00:03:36.280 --> 00:03:44.640 und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.