WEBVTT 00:17.640 --> 00:23.600 Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und 00:23.760 --> 00:27.880 durch Namensunterschrift eigenhändig 00:28.560 --> 00:33.160 oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar 00:33.320 --> 00:39.240 beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. 00:40.840 --> 00:49.560 Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen 00:49.720 --> 00:51.880 oder geändert werden. 00:53.800 --> 01:00.080 Mündliche Äußerungen sind deshalb aber nicht wirkungslos, 01:00.560 --> 01:08.960 denn sie müssen bei der Feststellung der Behandlungswünsche 01:09.360 --> 01:15.720 oder des mutmaßlichen Patientenwillens von dem Vertreter beachtet werden. 01:16.800 --> 01:19.320 Es ist sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung 01:19.480 --> 01:23.880 in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und 01:24.040 --> 01:28.280 bei Bedarf zu erneuern oder zu bestätigen.