WEBVTT 00:00:21.480 --> 00:00:26.360 Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere 00:00:26.520 --> 00:00:38.320 Ihre Ärzte, Bevollmächtigte oder ggf. Ihr Betreuer möglichst schnell 00:00:39.240 --> 00:00:42.000 und unkompliziert Kenntnis von der Existenz 00:00:42.520 --> 00:00:48.120 und vom Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung erlangen können. 00:00:49.120 --> 00:00:56.400 Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, 00:00:56.560 --> 00:00:58.240 wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. 00:00:59.000 --> 00:01:04.040 Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim 00:01:04.200 --> 00:01:07.560 sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.