WEBVTT 00:19.920 --> 00:27.160 Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder 00:27.320 --> 00:34.480 anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten, 00:34.920 --> 00:38.240 bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung verfassen. 00:39.120 --> 00:45.960 Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie 00:46.440 --> 00:54.880 z.B.: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines 00:55.040 --> 01:00.240 erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und 01:00.400 --> 01:05.120 pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der 01:05.280 --> 01:12.400 angemessenen Möglichkeiten oder Begriffe wie 01:12.840 --> 01:17.720 „unwürdiges Dahinvegetieren“, 01:17.920 --> 01:22.840 „qualvolles Leiden“, 01:23.000 --> 01:25.720 „Apparatemedizin“. 01:25.880 --> 01:28.480 Solche Aussagen sind wenig hilfreich, 01:28.640 --> 01:30.680 denn sie sagen nichts darüber aus, 01:30.840 --> 01:33.360 was für Sie beispielsweise ein „erträgliches“ Leben ist. 01:33.520 --> 01:36.760 Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, 01:36.920 --> 01:41.440 in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und 01:41.600 --> 01:48.680 welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben. 02:01.960 --> 02:08.200 Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine 02:08.360 --> 02:11.440 Patientenverfügung greift, 02:11.680 --> 02:17.520 beispielsweise in der Sterbephase, bei einem dauernden Verlust 02:17.720 --> 02:26.320 der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit oder 02:26.480 --> 02:34.200 im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung. 02:34.480 --> 02:40.000 Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll, 02:40.160 --> 02:43.760 sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche, 02:43.920 --> 02:51.440 wie die künstliche Ernährung, Beatmung oder anderes, in allen beschriebenen 02:51.600 --> 02:55.720 Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen 02:55.880 --> 03:01.520 auch verschiedene Behandlungswünsche festlegen möchten. 03:01.680 --> 03:08.600 Sie können zum Beispiel entscheiden, dass Sie eine künstliche Ernährung 03:08.760 --> 03:13.760 bei weit fortgeschrittenen Demenzerkrankungen wünschen, 03:13.920 --> 03:16.840 diese in der Sterbephase aber ablehnen. 03:17.000 --> 03:25.480 Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, 03:25.640 --> 03:30.840 Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden, 03:31.000 --> 03:34.800 beispielsweise, wie verfahren werden soll, 03:34.960 --> 03:42.400 wenn Sie einerseits festlegen, möglichst lange leben zu wollen, 03:42.560 --> 03:52.520 aber andererseits bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen. 03:57.920 --> 04:03.360 Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, 04:03.520 --> 04:07.240 empfiehlt es sich, die Patientenverfügung 04:07.440 --> 04:18.760 vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen. 04:19.320 --> 04:25.880 Dabei sollten Sie mit der Ärztin oder dem Arzt über den 04:26.040 --> 04:29.960 Krankheitsverlauf, mögliche Komplikationen und verschiedene 04:30.120 --> 04:33.760 Behandlungsmöglichkeiten sprechen. 04:34.280 --> 04:40.800 Zudem kann es sinnvoll sein, auch detailliertere Angaben 04:40.960 --> 04:43.760 zur Krankheitsgeschichte, Diagnose und 04:43.920 --> 04:54.080 der aktuellen Medikation sowie zu den Behandlungswünschen zu machen.