WEBVTT 00:11.520 --> 00:15.080 Es gibt eine große Vielzahl 00:15.240 --> 00:22.000 verschiedener Muster für Patientenverfügungen. 00:22.160 --> 00:26.920 Gerade wegen der Vielzahl an Mustern und Formularen 00:27.080 --> 00:32.640 für Patientenverfügungen, die es in der Praxis gibt, 00:32.800 --> 00:37.480 sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, 00:37.640 --> 00:41.760 welches Muster sie verwenden können und ob überhaupt 00:41.920 --> 00:44.360 die Verwendung eines Musters sinnvoll ist. 00:44.560 --> 00:54.280 So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen 00:54.440 --> 01:05.200 der Bürgerinnen und Bürger sind, können auch die individuellen 01:05.960 --> 01:11.120 Entscheidungen des Einzelnen sein, die sich daraus ergeben und 01:11.680 --> 01:19.680 die dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden. 01:20.160 --> 01:25.120 Deshalb kann es kein einheitliches Muster geben, das 01:26.480 --> 01:34.080 für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre. 01:35.240 --> 01:46.680 In der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und 01:46.840 --> 01:54.160 für Verbraucherschutz haben Experten einer Arbeitsgruppe 01:54.320 --> 02:05.160 Textbausteine erarbeitet, an denen Sie sich orientieren können. 02:05.320 --> 02:13.520 Diese können auf der Internetseite heruntergeladen werden.