WEBVTT 00:13.640 --> 00:20.680 Wollen Sie die Person Ihres Vertrauens mit der 00:20.760 --> 00:24.160 Wahrnehmung Ihrer Bankangelegenheiten bevollmächtigen, 00:24.280 --> 00:28.320 ist es ratsam, ergänzend eine Vollmacht auch gesondert 00:28.440 --> 00:31.360 auf einem von den Banken und Sparkassen angebotenen 00:31.480 --> 00:35.960 Vordruck zu erteilen. 00:36.200 --> 00:42.120 In dieser Vollmacht sind die im Zusammenhang mit Ihrem Konto 00:42.320 --> 00:48.920 oder Depot wichtigen Bankgeschäfte im Einzelnen erfasst. 00:49.000 --> 00:53.600 Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Vollmacht 00:53.680 --> 00:56.200 in Ihrer Bank in Anwesenheit 00:56.360 --> 01:01.000 eines Bankmitarbeiters oder einer Bankmitarbeiterin erteilen. 01:04.200 --> 01:12.240 Ihre Bank/Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die bevollmächtigte Person 01:12.400 --> 01:20.160 anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. 01:20.360 --> 01:30.160 Zur Erteilung der Konto-/Depotvollmacht suchen Sie daher bitte in Begleitung 01:30.320 --> 01:34.920 Ihrer bevollmächtigten Person Ihre Bank/Sparkasse auf. 01:35.000 --> 01:42.480 Ihr Kreditinstitut wird Sie sicherlich gerne – auch telefonisch – beraten. 01:42.720 --> 01:49.960 Wenn Sie zum Abschluss ines Verbraucherdarlehensvertrages 01:50.040 --> 01:56.840 bevollmächtigen wollen, müssen Sie die Vollmacht 01:56.920 --> 02:05.320 notariell beurkundet erteilen (vgl. Frage 5).