WEBVTT 00:13.600 --> 00:21.298 Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht zur Vorsorge 00:21.400 --> 00:28.598 ist Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie aufgrund dieser Vollmacht 00:28.700 --> 00:29.798 vertreten soll. 00:30.100 --> 00:32.298 Dies ist wichtig, 00:32.400 --> 00:36.498 da eine solche Vollmacht der bevollmächtigten Person 00:36.500 --> 00:40.098 gegebenenfalls weitreichende Befugnisse gibt. 00:40.300 --> 00:47.298 Insbesondere wenn Sie die Vollmacht in jüngeren Jahren erteilen, 00:47.400 --> 00:51.998 kann es zudem sein, dass die Ausübung dieser Befugnisse 00:52.100 --> 00:55.598 erst in fernerer Zukunft, vor allem am Lebensende, 00:55.700 --> 00:58.098 stattfinden wird. 00:58.400 --> 01:02.498 Sie geben in diesem Fall der bevollmächtigten Person 01:02.600 --> 01:09.798 eine Art „Vertrauensvorschuss“ für die Zukunft, 01:09.800 --> 01:12.398 der wohl überlegt sein sollte. 01:12.700 --> 01:14.698 Sie sollten deshalb 01:14.800 --> 01:22.598 in regelmäßigen Abständen Ihre Entscheidung überprüfen. 01:22.900 --> 01:25.298 Die Person Ihres Vertrauens 01:25.600 --> 01:29.698 wird in der Regel eine Angehörige oder ein Angehöriger 01:29.800 --> 01:38.298 oder eine Ihnen sonst sehr nahestehende Person sein. 01:41.300 --> 01:47.298 Sollten Sie erwägen, eine Person zu bevollmächtigen, 01:47.400 --> 01:51.798 die eine solche Tätigkeit nicht unentgeltlich anbietet, 01:51.900 --> 01:53.998 muss sichergestellt sein, 01:54.100 --> 01:59.198 dass es dieser Person nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz 01:59.300 --> 02:02.898 gestattet ist, solche Geschäfte wahrzunehmen. 02:03.000 --> 02:07.898 Dies ist z.B. bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt der Fall. 02:08.200 --> 02:09.998 Wenn Sie überlegen, 02:10.100 --> 02:15.298 einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zur Vorsorge zu erteilen, 02:15.400 --> 02:19.598 sollten Sie sich hierfür Zeit nehmen. 02:19.900 --> 02:22.798 Lassen Sie sich nicht dazu drängen, 02:22.900 --> 02:26.398 einer anderen Person eine Vollmacht zu erteilen – 02:26.500 --> 02:29.998 insbesondere, wenn Sie die betreffende Person 02:30.100 --> 02:34.598 nicht bereits gut kennen. 02:34.900 --> 02:39.298 Die Erteilung einer Vollmacht zur Vorsorge 02:39.400 --> 02:43.498 ist normalerweise nicht eilbedürftig. 02:43.800 --> 02:50.798 Besprechen Sie sich vorher möglichst mit einer vertrauenswürdigen Person 02:50.900 --> 02:56.298 aus dem Verwandten- oder Freundeskreis. 02:58.600 --> 03:03.298 Hilfe und Informationen 03:03.400 --> 03:08.498 finden Sie auch bei der Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle 03:08.600 --> 03:12.798 oder bei Betreuungsvereinen. 03:13.200 --> 03:18.798 Auch wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, 03:18.900 --> 03:29.298 sollten Sie möglichst Vorkehrungen gegen Missbrauch der Vollmacht treffen. 03:30.000 --> 03:33.098 Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten: 03:33.600 --> 03:39.098 1. Die Vertretungsmacht kann begrenzt werden, 03:39.200 --> 03:47.398 und mehrere bevollmächtigte Personen können entsprechend ihren Fähigkeiten 03:47.500 --> 03:51.798 für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt werden. 03:52.100 --> 04:00.498 2. Der Vollmachtgeber kann bestimmen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte, 04:00.600 --> 04:13.098 z.B. die Verfügung über eine Immobilie, Schmuck oder ein Wertpapierdepot, 04:13.200 --> 04:17.798 nur durch zwei bevollmächtigte Personen 04:17.900 --> 04:22.598 gemeinsam abgeschlossen werden dürfen. 04:23.000 --> 04:27.098 Der Vollmachtgeber kann auch 04:27.200 --> 04:32.898 bestimmte Rechtsgeschäfte ganz untersagen. 04:35.800 --> 04:39.998 3. Wenn feststeht, 04:40.100 --> 04:46.598 wem gegenüber die Vollmacht im Rechtsverkehr eingesetzt werden soll, 04:46.700 --> 04:58.098 kann der Vollmachtgeber auch diesem Dritten gegenüber Weisungen erteilen, 04:58.200 --> 05:06.098 wie genau mit der Vollmacht zu verfahren ist. 05:06.400 --> 05:10.298 Auf diese Weise erhöht sich die Sicherheit auch dann, 05:10.400 --> 05:13.498 wenn das Handeln der bevollmächtigten Person 05:13.600 --> 05:18.298 nicht mehr durch den Vollmachtgeber selbst überwacht werden kann. 05:18.600 --> 05:23.298 So kann z.B. eine Bank angewiesen werden, 05:23.400 --> 05:30.798 nur Geschäfte bis zu einem bestimmten Höchstbetrag auszuführen, 05:30.900 --> 05:36.298 Konten oder Depots nicht aufzulösen 05:36.400 --> 05:43.298 oder bestimmte Wertpapiergeschäfte nicht auszuführen. 05:45.600 --> 05:52.098 4. Vollmachtgeber können bevollmächtigten Personen 05:52.200 --> 05:53.398 auch auferlegen, 05:53.500 --> 06:00.298 regelmäßig Rechenschaft über die Nutzung der Vollmacht abzugeben. 06:00.600 --> 06:04.698 Sei es Ihnen selbst gegenüber, oder sei es – insbesondere, 06:04.700 --> 06:09.298 wenn Sie die Angelegenheit nicht mehr selbst überblicken können – 06:09.400 --> 06:13.298 gegenüber einer anderen Vertrauensperson. 06:13.600 --> 06:15.798 Bitte beachten Sie auch, 06:15.900 --> 06:20.098 dass eine erhöhte Missbrauchsgefahr dann bestehen kann, 06:20.200 --> 06:23.798 wenn Sie die bevollmächtigte Person 06:23.900 --> 06:33.198 von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. 06:33.500 --> 06:38.298 In diesem Fall kann sie mit sich selbst einen Vertrag 06:38.400 --> 06:44.898 zu Ihren Lasten schließen, ein sog. Insichgeschäft. 06:45.200 --> 06:51.598 Sollte eine solche Regelung im Einzelfall gewollt sein, 06:51.700 --> 06:57.298 kann sie in das anliegende Formular handschriftlich eingefügt werden. 06:57.600 --> 07:03.598 Es wird allerdings dringend davon abgeraten, 07:03.700 --> 07:06.198 eine solche Regelung ohne Beratung 07:06.300 --> 07:08.798 durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt 07:08.900 --> 07:12.798 oder eine Notarin oder einen Notar zu treffen. 07:15.800 --> 07:26.298 Weitere nützliche Hinweise zu Vorkehrungen gegen Missbrauch 07:26.400 --> 07:32.098 finden Sie auch in der Broschüre „Vollmacht - aber sicher!“ 07:32.200 --> 07:36.798 der Deutschen Hochschule der Polizei. 07:37.100 --> 07:43.798 Diese ist auf der Internetseite der Deutschen Hochschule der Polizei 07:43.900 --> 07:51.098 zu finden: www.dhpol.de