WEBVTT 00:15.380 --> 00:23.993 Auch wenn Sie sich als Vollmachtgeber sorgfältig überlegt haben, 00:24.550 --> 00:29.492 wem Sie eine Vollmacht zur Vorsorge erteilen, 00:29.555 --> 00:32.353 kann es sein, dass Sie später den Eindruck haben, 00:32.402 --> 00:36.254 dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht 00:36.342 --> 00:00:41.57 nicht in Ihrem Interesse verwendet. 00:41.160 --> 00:46.860 Auch eine angehörige oder andere Ihnen nahestehende Person 00:46.947 --> 00:48.741 kann den Verdacht haben, 00:48.820 --> 00:52.300 dass die einer dritten Person erteilte Vollmacht 00:52.410 --> 00:55.320 missbräuchlich verwendet wird. 00:58.460 --> 01:02.904 Bei Ungereimtheiten in Geldangelegenheiten 01:02.990 --> 01:09.701 oder Zweifeln an der bestimmungsgemäßen Umsetzung 01:09.800 --> 00:01:15.98 der Vollmacht können Sie Folgendes tun: 01:15.204 --> 01:22.364 - Als Vollmachtgeber können Sie die Vollmacht widerrufen, 01:22.457 --> 01:26.831 solange Sie geschäftsfähig sind. 01:27.140 --> 01:30.640 Sie sollten sich in diesem Fall unbedingt 01:30.680 --> 01:34.760 die Vollmachtsurkunde zurückgeben lassen. 01:35.146 --> 01:41.485 - Als Vollmachtgeber können Sie, solange Sie geschäftsfähig sind, 01:41.649 --> 01:46.299 einer weiteren Person eine Vollmacht erteilen, 01:46.402 --> 01:55.600 in der Sie diese zur Kontrolle des Hauptbevollmächtigten bevollmächtigen. 01:58.427 --> 00:02:05.37 - Wer Zweifel an der bestimmungsgemäßen Umsetzung 02:05.114 --> 02:12.742 der Vollmacht hat, kann beim Betreuungsgericht formlos 02:12.859 --> 02:18.282 die Bestellung eines Kontrollbetreuers anregen. 02:18.477 --> 02:24.520 Dessen Aufgabe ist es, die Rechte des Vollmachtgebers - 02:24.622 --> 02:28.973 Überwachungs-, Kontroll-, Widerrufsrechte - 02:29.430 --> 02:35.191 gegenüber der bevollmächtigten Person geltend zu machen. 02:35.380 --> 02:39.700 Ein Kontrollbetreuer kann alle Geschäfte 02:39.770 --> 02:44.285 im Rahmen der Vollmacht kontrollieren 02:44.356 --> 02:48.320 und bei Missbrauch eingreifen. 02:48.868 --> 02:59.440 Zudem überwacht das Betreuungsgericht die Tätigkeit des Kontrollbetreuers. 03:00.260 --> 03:05.281 Ein Kontrollbetreuer wird vom Gericht aber nur dann bestellt, 03:05.381 --> 03:12.940 wenn der konkrete Verdacht besteht, 03:13.040 --> 03:18.900 dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf 03:19.020 --> 03:21.460 nicht Genüge getan wird. 03:21.735 --> 03:26.186 Das bedeutet, dass es beispielsweise Interessenkonflikte gibt 03:26.256 --> 00:03:30.08 oder Bedenken gegen die ordnungsgemäße Umsetzung 03:30.790 --> 03:40.515 der Vollmacht durch die bevollmächtigte Person bestehen. 03:43.178 --> 03:47.919 - Als Vollmachtgeber oder als dritte Person 03:47.998 --> 03:54.343 können Sie beim Betreuungsgericht formlos 03:54.432 --> 04:00.326 auch die Bestellung eines regulären Betreuers 04:00.440 --> 04:04.568 für sich bzw. die Ihnen nahestehende Person, 04:04.662 --> 04:09.180 die die Vollmacht erteilt hat, anregen. 04:09.565 --> 04:15.829 Das Betreuungsgericht wird prüfen, ob trotz der vorliegenden Vollmacht 04:15.891 --> 04:19.578 die Bestellung eines Betreuers erforderlich ist. 04:19.641 --> 04:25.403 Dies kann dann der Fall sein, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, 04:25.498 --> 04:29.257 dass die bevollmächtigte Person missbräuchlich 04:29.350 --> 00:04:37.34 oder unredlich handeln könnte oder nicht in der Lage ist, 04:37.810 --> 04:45.600 die Vollmacht zum Wohl des Vollmachtgebers einzusetzen. 04:46.236 --> 04:52.169 Ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer 04:52.231 --> 04:57.783 kann sodann die Vollmacht widerrufen, 04:57.900 --> 05:05.860 wenn Sie dies als Vollmachtgeber nicht mehr selbst tun können. 05:07.527 --> 05:15.298 - Sie können bei der Polizei Strafanzeige erstatten 05:15.377 --> 05:20.100 und den bereits durch das missbräuchliche Handeln 05:20.179 --> 00:05:27.80 der bevollmächtigten Person entstandenen finanziellen Schaden 05:27.222 --> 05:32.860 gerichtlich dieser gegenüber geltend machen.