WEBVTT 00:14.380 --> 00:23.180 Es steht Ihnen frei, eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen. 00:23.490 --> 00:27.440 Einige Punkte sollten dabei beachtet werden: 00:27.874 --> 00:35.552 Sie müssen festlegen, ob jede bevollmächtigte Person 00:35.646 --> 00:42.980 allein handeln kann (Einzelvertretung) 00:43.220 --> 00:50.950 oder aber nur sämtliche bevollmächtigte Personen 00:50.165 --> 00:56.120 gemeinsam (Gesamtvertretung). 00:56.419 --> 01:03.320 Wenn Sie möchten, dass jede bevollmächtigte Person 01:03.870 --> 01:07.200 für sich allein handeln kann, 01:07.174 --> 01:14.300 sollten Sie jeder eine gesonderte Vollmacht ausstellen. 01:14.658 --> 01:24.283 Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie für verschiedene Aufgabengebiete 01:24.337 --> 01:30.784 jeweils eine eigene bevollmächtigte Person einsetzen. 01:30.878 --> 01:38.580 Beispielsweise können Sie eine Person für die Gesundheitsvorsorge 01:38.754 --> 01:39.939 und eine Person 01:40.270 --> 01:46.460 für Vermögensangelegenheiten bevollmächtigen. 01:46.980 --> 01:55.900 Dafür können Sie das abgedruckte Muster zur Vorsorgevollmacht 01:56.090 --> 01:58.500 mehrfach verwenden. 01:58.840 --> 02:03.706 Dies finden Sie auf der Internetseite des BMJ: 02:03.799 --> 02:14.823 www.bmj.de im Hauptnavigationspunkt „Publikationen“ 02:14.902 --> 02:24.320 unter „Formulare, Muster und Vordrucke“. 02:26.959 --> 02:31.714 Wenn Sie mehrere bevollmächtigte Personen 02:31.784 --> 02:38.433 mit demselben Aufgabengebiet betrauen, 02:38.613 --> 02:44.460 ist zu bedenken, dass unterschiedliche Personen 02:44.140 --> 02:46.793 auch verschiedener Meinung sein können, 02:46.840 --> 02:52.780 was die Wahrnehmung Ihrer Interessen gefährden kann. 02:53.551 --> 02:59.480 Sie können eine Vollmacht auch so erteilen, 02:59.573 --> 03:04.590 dass Sie nur für einige Angelegenheiten bestimmen, 03:04.723 --> 03:08.405 dass Sie bei diesen nur durch mehrere bevollmächtigte Personen 03:08.483 --> 03:11.670 gemeinsam vertreten werden können. 03:11.780 --> 00:03:16.88 Dies können Sie etwa bei Angelegenheiten vorsehen, 03:16.180 --> 03:18.614 die Ihnen besonders wichtig sind. 03:18.708 --> 03:20.000 Zum Beispiel: 03:20.333 --> 03:25.148 Für die bei einer Haushaltsauflösung notwendigen Rechtsgeschäfte 03:25.226 --> 03:31.920 dürfen Ihre beiden Kinder nur gemeinsam handeln. 03:32.350 --> 03:38.280 Die bevollmächtigten Personen 03:38.350 --> 03:45.634 können Sie allerdings nur dann wirksam vertreten, 03:45.704 --> 03:51.520 wenn sie sich einigen können. 03:54.940 --> 04:00.558 Für den Fall, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person 04:00.644 --> 04:04.846 „im Ernstfall“ verhindert ist, 04:04.940 --> 04:09.110 sollte möglichst eine weitere Vertrauensperson 04:09.243 --> 04:13.400 als Ersatzbevollmächtigter oder Ersatzbevollmächtigte 04:13.260 --> 04:15.780 zur Verfügung stehen. 04:16.400 --> 04:19.940 Es sollte intern abgesprochen werden, 04:20.180 --> 04:26.720 dass diese Person nur bei Verhinderung der 04:26.829 --> 04:31.840 eigentlichen bevollmächtigten Person für Sie handeln darf. 04:32.360 --> 04:38.820 Im Text der Vollmacht wäre eine solche Einschränkung fehl am Platz. 04:38.986 --> 04:42.661 Denn legt der Ersatzbevollmächtigte 04:42.733 --> 04:51.680 eine ausdrücklich bedingte Vollmacht vor, 04:51.818 --> 04:59.480 so ist für den Dritten nicht erkennbar, ob die genannte Bedingung, 04:59.573 --> 05:05.620 also die Verhinderung der eigentlich bevollmächtigen Person, 05:05.721 --> 05:07.948 tatsächlich eingetreten ist. 05:11.140 --> 05:14.488 Am besten gehen Sie also folgendermaßen vor: 05:14.542 --> 05:19.378 Sie erteilen Ihrer Vertrauensperson 05:19.487 --> 05:25.380 und Ihrem bzw. Ihrer Ersatzbevollmächtigten 05:25.491 --> 05:29.120 jeweils eine uneingeschränkte Vollmacht, 05:29.271 --> 05:36.820 beispielsweise indem Sie das Musterformular mehrfach verwenden. 00:05:37.60 --> 05:41.338 Intern sprechen Sie mit Ihrer bevollmächtigten Person 05:41.409 --> 05:45.503 und dem bzw. der Ersatzbevollmächtigten ab, 05:45.581 --> 05:48.319 dass diese bzw. dieser nur handelt, 05:48.397 --> 05:53.900 wenn die erste bevollmächtigte Person verhindert ist. 05:54.188 --> 05:58.155 Sie können in der Vollmacht auch vorsehen, 05:58.255 --> 06:02.732 dass die bevollmächtigte Person weiteren Personen 06:02.849 --> 06:05.620 Untervollmachten erteilen darf, 06:05.778 --> 06:10.560 die Sie dann im Bedarfsfall vertreten können. 06:10.880 --> 06:16.478 Damit legen Sie die Entscheidung über die Untervollmacht 06:16.540 --> 06:21.240 aber in die Hände Ihrer Vertrauensperson.