WEBVTT 00:14.640 --> 00:16.878 Zunächst sollte beachtet werden, 00:17.040 --> 00:24.198 dass die Vollmacht eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. 00:24.360 --> 00:35.438 Sie benennt die Person des rechtsgeschäftlichen Vertreters 00:35.600 --> 00:39.678 bzw. der rechtsgeschäftlichen Vertreterin und beschreibt, 00:39.840 --> 00:48.318 was dieser/diese „im Außenverhältnis“ mit Rechtswirkung für Sie tun kann. 00:48.480 --> 00:54.918 Deshalb sollten Anweisungen an die bevollmächtigte Person 00:55.080 --> 01:00.358 zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht 01:00.520 --> 01:02.238 nicht in diese selbst aufgenommen werden. 01:05.160 --> 01:06.078 Beispiel: 01:06.640 --> 01:13.118 Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Vertrages 01:13.280 --> 01:17.278 nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz 01:17.440 --> 01:24.798 (ehemals: Heimvertrag) ermächtigen. 01:24.960 --> 01:31.238 Etwaige Wünsche, welche Einrichtung vorrangig in Betracht kommt 01:31.400 --> 01:36.558 oder umgekehrt keinesfalls ausgewählt werden sollte, 01:36.720 --> 01:43.958 gehören nicht in diese Erklärung mit Außenwirkung. 01:44.120 --> 01:50.758 Dies kann vorweg mit der bevollmächtigten Person 01:50.920 --> 01:53.678 als „Auftrag“ vereinbart 01:53.840 --> 02:01.838 oder auch in einer schriftlichen Handlungsanweisung, 02:02.000 --> 02:03.198 etwa einem Brief, niedergelegt werden. 02:03.920 --> 02:07.238 Dasselbe gilt beispielsweise für die Aufforderung, 02:07.400 --> 02:13.278 bestimmte Angehörige an Geburtstagen, Weihnachten usw. 02:13.440 --> 02:30.158 zu beschenken oder die bisherigen Spendengewohnheiten fortzuführen. 02:32.880 --> 02:40.118 All dies sollte nicht in die Vollmacht, 02:40.280 --> 02:45.718 sondern in den Auftrag an die bevollmächtigte Person 02:45.880 --> 02:47.478 aufgenommen werden. 02:48.480 --> 02:53.358 Welchen Inhalt der Auftrag im Einzelnen haben kann, 02:53.520 --> 02:56.798 hängt wesentlich von Ihren individuellen Wünschen 02:56.960 --> 03:00.358 und Bedürfnissen ab.