WEBVTT 00:15.520 --> 00:21.600 Die von Ihnen bevollmächtigte Person soll Ihre Angelegenheiten 00:21.720 --> 00:26.640 so erledigen, wie Sie das mit ihr abgesprochen haben. 00:26.720 --> 00:33.680 Dennoch kann es im Vertretungsfall Situationen geben, 00:33.800 --> 00:38.680 in denen die bevollmächtigte Person auf Unterstützung angewiesen ist. 00:39.080 --> 00:44.200 Um zu vermeiden, dass die von Ihnen ausgewählte Vertreterin 00:44.320 --> 00:47.880 oder Ihr Vertreter aufgrund von Überforderung in einem solchen Fall 00:48.000 --> 00:55.280 nicht für Sie tätig werden kann, sieht es das Betreuungsrecht vor, 00:55.360 --> 00:58.480 dass auch bevollmächtigte Personen 00:58.600 --> 01:04.800 sich von den Betreuungsvereinen beraten lassen können. 01:05.000 --> 01:12.440 Wie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können bevollmächtigte 01:12.560 --> 01:18.200 Personen deren Hilfe in Anspruch nehmen. 01:18.400 --> 01:21.760 Ebenso können sich bevollmächtigte Personen 01:21.880 --> 01:27.280 an die örtliche Betreuungsbehörde wenden.