WEBVTT 00:10.080 --> 00:18.200 Sie sollten das Vollmachtsformular doppelseitig verwenden. 00:18.480 --> 00:25.080 In jedem Fall sollten die Seiten fest miteinander verbunden werden. 00:25.560 --> 00:33.640 Die in den Musterformularen vorgesehenen Ankreuzmöglichkeiten 00:33.760 --> 00:36.960 und die Leerzeilen sollen Ihnen eine individuelle Gestaltung 00:37.080 --> 00:42.560 der Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen ermöglichen. 00:43.280 --> 00:47.000 Dies bedingt aber auch, dass 00:47.080 --> 00:52.080 Sie sich jeweils für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden. 00:52.280 --> 00:57.360 Lassen Sie etwa eine Zeile unangekreuzt oder füllen versehentlich 00:57.440 --> 01:03.400 beide Kästchen aus, ist die Vollmacht in diesem Punkt 01:03.440 --> 01:11.000 unvollständig bzw. widersprüchlich und ungültig. 01:11.360 --> 01:18.240 Wollen Sie in die vorgesehenen Leerzeilen nichts eintragen, 01:18.400 --> 01:21.600 so sollten Sie die Zeilen durchstreichen. 01:21.840 --> 01:29.680 Nicht angekreuzte Zeilen oder Leerzeilen bergen die Gefahr 01:29.760 --> 01:39.400 einer unbefugten nachträglichen Veränderung. 01:39.600 --> 01:48.200 Sicherheitshalber können Sie zudem jeden Absatz bzw. 01:48.280 --> 01:52.640 jede Seite mit Ihrer Unterschrift versehen. 01:55.080 --> 02:01.040 Sofern Sie weitere Textseiten einfügen wollen, sollten Sie 02:01.200 --> 02:07.600 diese ebenfalls nummerieren und kenntlich machen, 02:07.720 --> 02:12.240 dass diese Bestandteil Ihrer Vollmacht sind. 02:12.720 --> 02:16.440 Bitte füllen Sie die Vollmacht sorgfältig aus! 02:17.160 --> 02:25.400 Eine Vollmacht, die zur Vertretung in Vermögensangelegenheiten befugt, 02:25.480 --> 02:36.600 sollte in keinem Fall Zweifel am Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. 02:36.800 --> 02:43.080 Sie sollten daher einleitend nicht etwa schreiben: 02:43.200 --> 02:49.560 „Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann, 02:49.640 --> 02:56.120 soll an meiner Stelle...“. 02:56.200 --> 03:00.560 Damit bliebe nämlich für den Rechtsverkehr ungeklärt, 03:00.640 --> 03:05.800 ob diese Voraussetzung wirklich eingetreten ist. 03:08.400 --> 03:16.880 Es wäre auch unzweckmäßig, die Gültigkeit der Vollmacht etwa 03:17.040 --> 03:19.960 von ärztlichen Zeugnissen 03:20.040 --> 03:27.720 über Ihren Gesundheitszustand abhängig zu machen. 03:28.040 --> 03:31.520 Dies würde wiederum Fragen aufwerfen, 03:31.640 --> 03:39.400 beispielsweise wie aktuell diese Bescheinigungen jeweils sein müssen. 03:39.680 --> 03:47.640 Eine Vollmacht zur Vorsorge ist nur dann uneingeschränkt brauchbar, 03:47.720 --> 03:53.160 wenn sie an keine Bedingungen geknüpft ist. 03:55.880 --> 04:03.120 Möchten Sie mehrere Personen bevollmächtigen, beachten Sie 04:03.240 --> 04:06.520 bitte die Hinweise zu Frage 9. 04:07.040 --> 04:11.760 Die Unterschrift der bevollmächtigten Person 04:11.880 --> 04:16.480 ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollmacht. 04:17.200 --> 04:24.120 Die vorgesehene Zeile hierfür soll Sie nur daran erinnern, 04:24.200 --> 04:31.480 dass die frühzeitige Einbindung Ihrer Vertrauensperson höchst sinnvoll ist. 04:31.800 --> 04:42.920 Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.