Navigation und Service

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die heute vor 30 Jahren in Deutschland in Kraft getreten ist, war ein Meilenstein in der weltweiten Geltung der Kinderrechte. Sie gewährleistet elementare Rechte wie den Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung, das für die Verwirklichung von Chancengleichheit unverzichtbar ist.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die heute vor 30 Jahren in Deutschland in Kraft getreten ist, war ein Meilenstein in der weltweiten Geltung der Kinderrechte. Sie gewährleistet elementare Rechte wie den Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung, das für die Verwirklichung von Chancengleichheit unverzichtbar ist.

Kinder haben besondere Bedürfnisse. Gerade in Krisenzeiten geraten diese immer noch zu oft aus dem Blick. Auch deshalb haben wir uns in der Koalition vorgenommen, die Rechte der Kinder zu einem sichtbaren Leitbild unserer Rechtsordnung zu machen, indem wir sie ausdrücklich in unsere Verfassung aufnehmen.

In der Corona-Pandemie sind die Folgen für die Entwicklung und die Bildung von Kindern über lange Zeit nur als Nebenaspekt behandelt worden. Ich bin froh, dass wir hier für ein Umdenken gesorgt haben. Uns war besonders wichtig, dass es auch in zugespitzten Situationen nicht zu Schulschließungen kommt. Der Zugang zu Bildung ist elementar.“

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz