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„Nun ist der Weg frei für einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen in Europa. Der Digital Services Act wahrt die Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum. Andererseits dürfen die Plattformen es aber auch nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

"Heute kam es in den Verhandlungen zum Digital Services Act zum Durchbruch. Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission haben einen Kompromiss zu den wesentlichen politischen Punkten gefunden, der Rest ist nun technische Kleinarbeit. Ich gratuliere der französischen Ratspräsidentschaft zu ihrer guten und erfolgreichen Verhandlungsführung, die wir auch begleitet und unterstützt haben.

Nun ist der Weg frei für einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen in Europa. Diese brauchen wir, weil das Internet nicht an Landesgrenzen endet. Der Digital Services Act wahrt die Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum. So dürfen Plattformen Beiträge nicht willkürlich löschen und müssen ihre Löschentscheidungen auf Antrag überprüfen.

Auf der anderen Seite dürfen die Plattformen es aber auch nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden. Auch dies dient der Sicherung der Meinungsfreiheit im Netz. Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt sind kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf den freien und offenen Diskurs."

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