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„Seit fast einem Jahrhundert ist es Ärztinnen und Ärzten per Strafe verboten, Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft erwägen, sachlich über Methoden und mögliche Risiken zu informieren. Heute geht diese Zeit des Misstrauens in Frauen und des Misstrauens in Ärztinnen und Ärzte zu Ende.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

„Seit fast einem Jahrhundert ist es Ärztinnen und Ärzten per Strafe verboten, Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft erwägen, sachlich über Methoden und mögliche Risiken zu informieren. Heute geht diese Zeit des Misstrauens in Frauen und des Misstrauens in Ärztinnen und Ärzte zu Ende. Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht länger strafbar sein – § 219a Strafgesetzbuch wird abgeschafft.

Wir leben in der digitalen Moderne. Wenn Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, sich zu Methoden und möglichen Risiken informieren wollen, werden viele zuerst im Internet nach solchen Informationen suchen. Das Internet bietet in dieser schwierigen Lebenssituation ein Stück Privatheit. Nicht jede Frau möchte sich in dieser Situation sofort einem fremden Menschen anvertrauen müssen.

Frauen, die in dieser Situation Rat suchen, gehen nicht leichtfertig mit der bedrückenden Frage eines Schwangerschaftsabbruchs um. Das gleiche gilt für die Ärztinnen und Ärzte, die selbst solche Eingriffe vornehmen und am besten über mögliche Risiken und Methoden informieren können. Mit der Abschaffung des § 219a zeigen wir deutlich: Wir trauen den Frauen in Deutschland zu, verantwortungsvoll zu entscheiden, und geben ihnen dazu die Möglichkeit, sich vollumfassend zu informieren, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Die Streichung des § 219a ist deshalb auch eine Frage des Menschenbildes, eine Frage des Vertrauens in die Freiheitsfähigkeit des Menschen.“

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