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„Auch in Deutschland ist das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt erschütternd. Geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden. Um dies sicherzustellen, werden wir § 46 StGB ergänzen.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

„Keine Frau ‚gehört‘ ihrem Partner. Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer anderen Frau zu bestimmen. Im Jahr 2022 sollte das selbstverständlich sein. Doch die Realität ist eine andere. Jeden Tag erfahren Frauen Gewalt durch Männer – einfach nur, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollen. Jeden Tag werden Frauen verletzt, traumatisiert oder sogar getötet – weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen. Auch in unserem Land ist das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt erschütternd.

Für mich ist klar: Gewalttaten von Männern gegen Frauen dürfen nicht als ‚private Tragödien‘ oder ‚Eifersuchtsdramen‘ bagatellisiert werden. Geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden. Um dies sicherzustellen, werden wir das Strafgesetzbuch ergänzen. Wir senden damit auch ein Signal in die Gesellschaft: Wer aus männlichem Besitzdenken Frauen angreift, handelt unserer Werteordnung in besonders eklatanter Weise zuwider.“

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