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„Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

„Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar. Deshalb wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr eine Maskenpflicht geben. Wenn das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daneben für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens in Innenräumen eine Maskenpflicht anordnen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.

Den Schulen gilt unser besonderes Augenmerk. Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. Schulschließungen darf es deshalb nicht geben. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen. Die Länder werden eine Maskenpflicht an Schulen deshalb nur anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse.

Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben. Wir folgen damit genau dem vereinbarten Fahrplan. Bis Ende September ist ausreichend Zeit, um das Gesetzgebungsverfahren zu einem überzeugenden Abschluss zu bringen.“

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