Navigation und Service

„Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte und den Rechtsstaat. Denn der Europäische Gerichtshof hat heute in aller Klarheit entschieden: Die bisherige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen die Grundrechte. Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen."

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

"Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte und den Rechtsstaat. Denn der Europäische Gerichtshof hat heute in aller Klarheit entschieden: Die bisherige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen die Grundrechte. Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen.
Wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten speichern lässt, ändern Menschen bereits ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz, weil sie sich nicht unbeobachtet fühlen. Niemand fühlt sich mehr richtig frei.
Die heutige Entscheidung bestärkt uns in dem Vorhaben, das wir bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben: Das Recht auf Anonymität soll sowohl im öffentlichen als auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Und zugleich soll die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig abgeschafft werden. Diesen Auftrag werden wir nun zügig umsetzen.
Wir wollen den Ermittlungsbehörden stattdessen ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand geben: Das so genannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das auch der EuGH ausdrücklich hinweist. Damit können die Ermittlungsbehörden bei einem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren nutzen zu können. Damit wollen wir die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen stärken. Denn effektive Strafverfolgung und Grundrechtsschutz sind kein Widerspruch.
Die Streichung der Vorratsdatenspeicherung ist übrigens kein Verlust für die Ermittlungsbehörden. Denn die Vorratsdatenspeicherung wird bereits seit vielen Jahren wegen der laufenden Gerichtsverfahren gar nicht mehr angewendet. Sie ist totes Recht. Und in den wenigen Jahren, in denen sie genutzt wurde, hat sie keinen messbaren Effekt bei der Aufklärung von Straftaten erzielt.
Die Ermittlungsbehörden brauchen ein rechtssicheres und effektives Instrument, auf das sie sich verlassen können. Unseren Entwurf zur Umsetzung des Quick-Freeze-Modells werden wir in Kürze vorstellen und ich hoffe, dass wir dann gemeinsam in der Bundesregierung zügig unseren Ermittlungsbehörden das neue Instrument zur Verfügung stellen können."

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz