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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie:

„Denn Verbraucherverbände können die Erfüllung gleichgelagerter Ansprüche für die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entwickeln wir dabei das bewährte Modell der Musterfeststellungsklage fort und schaffen einen ausgewogenen und fairen Rechtsrahmen - für alle Beteiligten.“

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz
Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

"Der Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken haben zu Klagewellen geführt. Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie werden wir die Justiz spürbar entlasten: Denn Verbraucherverbände können die Erfüllung gleichgelagerter Ansprüche für die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entwickeln wir dabei das bewährte Modell der Musterfeststellungsklage fort und schaffen einen ausgewogenen und fairen Rechtsrahmen - für alle Beteiligten. Verbraucherinnen und Verbraucher können schneller und einfacher ihr Rechte einklagen. Beklagte sollten weiterhin wissen, wenn ein Prozess beginnt, wie hoch die Summe der Ansprüche ist, über die verhandelt wird. Und zugleich wird die Justiz entlastet, weil wir ein neues Verfahren schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld erhalten - ohne nach erfolgreicher Verbandsklage noch einmal vor Gericht ziehen zu müssen. Klar ist aber auch: Es muss zeitliche Grenzen geben, in denen man seine Ansprüche geltend machen muss. Das gebietet das Prinzip der Gerechtigkeit. Die im Entwurf vorgesehene Verjährungsregelung ist deshalb wichtig."

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