Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, aus Anlass des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Vaterschaftsanfechtung:
„Der heutige Tag bringt Rückenwind für unsere Pläne zur Reform des Abstammungsrechts. Denn jedenfalls für das Recht der Vaterschaftsanfechtung steht seit heute fest: Eine Reform des Abstammungsrechts ist verfassungsrechtlich zwingend - und nicht nur politisch richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Rechtsposition leiblicher Väter stärken muss. Genau das sehen unsere Reformpläne vor.“
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„Der heutige Tag bringt Rückenwind für unsere Pläne zur Reform des Abstammungsrechts. Denn jedenfalls für das Recht der Vaterschaftsanfechtung steht seit heute fest: Eine Reform des Abstammungsrechts ist verfassungsrechtlich zwingend - und nicht nur politisch richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber die Rechtsposition leiblicher Väter stärken muss. Genau das sehen unsere Reformpläne vor. Im Januar habe ich Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, die entsprechende Vorschläge enthalten. Mein Ziel ist, dass wir als Bundesregierung nun zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der den Vorgaben aus Karlsruhe Rechnung trägt. Dieser Gesetzesentwurf wird daran festhalten, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass mehr als zwei Personen das Grundrecht des Elternrechts haben können. Das Gericht hat aber zugleich betont, dass der Gesetzgeber im Abstammungsrecht einen Gestaltungsspielraum hat: Die Politik darf am bewährten Zwei-Eltern-Prinzip festhalten. Das haben wir vor. Unser Ziel ist eine stimmige Fortentwicklung des Abstammungsrechts - und keine Revolution.“
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