Thema: Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Vergütungsansprüche für Rechtsanwälte, Betreuer u.a.
„Wer wichtige Arbeit leistet, muss angemessen vergütet werden. Die heute beschlossene Erhöhung gesetzlicher Vergütungsansprüche war lange überfällig. Von ihr profitieren zahlreiche Berufsgruppen."
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„Wer wichtige Arbeit leistet, muss angemessen vergütet werden. Die heute beschlossene Erhöhung gesetzlicher Vergütungsansprüche war lange überfällig. Von ihr profitieren zahlreiche Berufsgruppen: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, außerdem Verfahrensbeistände, qualifizierten Sachverständige, Sprachmittler, Gerichtsvollzieher sowie Vormünder und Pfleger. Die Vergütungssätze für diese Berufsgruppen wurden lange Zeit nicht angepasst - trotz der Preissteigerungen der letzten Jahre. Ein weiterer Aufschub hätte viele Berufsträgerinnen und Berufsträger vor große Probleme gestellt - und damit zugleich auch viele Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel auf eine qualifizierte Betreuung oder gute Rechtsberatung angewiesen sind. Ich begrüße es sehr, dass der Deutsche Bundestag die Anpassungen noch vor der Bundestagswahl beschlossen hat. Wichtig ist mir außerdem, dass auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren: Sie erhalten künftig eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Der heutige Beschluss zeigt: Auch in Zeiten kontroverser politischer Auseinandersetzungen gibt es demokratische Mehrheiten für konstruktive Politik, die unmittelbare Verbesserungen bringt.“
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