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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig Quelle: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann

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Thema: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig anlässlich der Erklärung zur Einrichtung eines Sondertribunals in Bezug auf das russische Aggressions-Verbrechen gegen die Ukraine

„Die Verantwortlichen für den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg müssen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof kann das Verbrechen der russischen Aggression nicht geahndet werden. Mit dem Sondertribunal wird diese Strafbarkeitslücke geschlossen.“

Datum:

„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein brutales, völkerrechtswidriges Verbrechen, wie es in der jüngeren europäischen Geschichte kein zweites gegeben hat. Auch und gerade das Recht muss darauf eine Antwort geben. Es ist eine deshalb gute Nachricht, dass sich die Ukraine und ihre Verbündeten heute auf die Einrichtung eines Sondertribunals verständigt haben. Die Verantwortlichen für den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg müssen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof kann das Verbrechen der russischen Aggression nicht geahndet werden. Mit dem Sondertribunal wird diese Strafbarkeitslücke geschlossen. Von seiner Einrichtung wird ein wichtiges Signal ausgehen: Auch für das Verbrechen der Aggression gibt es keine Straflosigkeit. Europa steht fest an der Seite der Ukraine - und auf der Seite des Rechts.“

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