Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig
Quelle: Photothek Media Lab / Dominik Butzmann
Zitat
Thema: Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, zu den Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts bezüglich der Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen
„In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung an Gerichtsentscheidungen halten. Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden. Völlig inakzeptabel ist es, unsere unabhängige Justiz zu diffamieren und zu attackieren, wie das etwa Politiker aus dem rechtsextremen Spektrum tun.“
Datum:
„In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung an Gerichtsentscheidungen halten. Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden. Völlig inakzeptabel ist es, unsere unabhängige Justiz zu diffamieren und zu attackieren, wie das etwa Politiker aus dem rechtsextremen Spektrum tun. Und: Ich habe keinen Zweifel, dass die Bundesregierung die Gerichtsentscheidungen befolgen wird. Die drei Antragsteller werden in Deutschland ein Verfahren nach den Dublin-Regeln erhalten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind. Es wird aber nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind. Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof.
Alle Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration müssen im Einklang stehen mit europäischem Recht und Verfassungsrecht. Erfolg verspricht vor allem ein besserer Schutz der EU-Außengrenzen. Im neuen "Gemeinsamen Europäischen Asylsystem" (GEAS) wurden dazu weitere Maßnahmen vereinbart. Unsere Aufgabe als Regierung ist es gerade auch GEAS zügig umzusetzen.“
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