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Für Recht und Freiheit

Digitalisierung beschleunigen

Um Bürokratie abzubauen und Prozesse zu beschleunigen, ist die Digitalisierung das wirksamste Mittel. Das gilt für die Wirtschaft, aber das gilt auch für die Verwaltung. Deshalb haben wir Online-Gründungen von GmbHs, Handelsregisteranmeldungen per Video und die virtuelle Hauptversammlung von Aktiengesellschaften ermöglicht. Deshalb erscheint das Bundesgesetzblatt seit dem 1. Januar 2023 rein elektronisch und müssen seit dem Jahreswechsel neue Gesetze einem frühzeitigen „Digitalcheck“ unterzogen werden. Und deshalb machen wir auch unsere Justiz digitaler:

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik

Mit dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten machen wir Videokonferenzen zum Teil des Gerichtsalltags. Das bringt Vorteile für alle: Verhandlungen lassen sich künftig einfacher in den Alltag einbauen. Termine können leichter vereinbart werden. Zudem können mit der Einrichtung von digitalen Rechtsantragsstellen rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger leichter mit Gerichten in Kontakt treten. Wir eröffnen einen einfachen, digitalen Zugang zur Justiz. Ein sicherer und rechtswirksamer Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten wird möglich.

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Gesetz für die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

Mit dem Gesetz für die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung sorgen wir dafür, dass man in Strafverfahren nicht vom fehleranfälligen menschlichen Gedächtnis abhängig ist, sondern auf das aufgezeichnete Wort zurückgreifen kann – wie es in vielen Staaten sehr lange üblich ist.

Strafgerichtliche Hauptverhandlung wird digital dokumentiert

Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Mit den Ländern haben wir eine gemeinsame Digitalisierungsinitiative für die Justiz auf den Weg gebracht. Trotz angespannter Haushaltslage nehmen wir immer mehr Tempo bei der Digitalisierung auf. Wir wollen in den kommenden Jahren 200 Millionen Euro bereitstellen, um digitale Projekte zu fördern, etwa für die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens für viele gleichgeartete kleine Forderungen oder die Justizcloud.

Digitalisierungsinitiative

Digitale Verfassungsbeschwerde

Einen digitalen Zugang soll es künftig auch zum Bundesverfassungsgericht geben. Die digitale Verfassungsbeschwerde kommt. Der Gang nach Karlsruhe geht damit künftig ohne Gang zum Briefkasten.

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